Radfahrplan Wien 1897

Wo der Kaiser und sein Militärstab untergebracht waren, war das Radfahren „unbedingt und zu jeder Tages- und Nachtzeit“ verboten. Nachzulesen in den „Radfahrvorschriften von N.-Oest. (mit Einschluss von Wien)“ gültig ab 1. Mai 1897.

Die Broschüre samt Plan ist einer der historischen Schätze, die die Wienbibliothek gratis online unter www.digital.wienbibliothek.at zur Verfügung stellt.

Von Nummerntafeln für Zweiräder war man abgekommen, dafür gab es im zunehmenden Verkehr neue Benimmregeln und Verbote (siehe Karte): Das Befahren der Prater Hauptallee war untersagt, beim Überqueren war zu Schieben.

Die vorgeschriebene „laut tönende Glocke“ mussten Radler beim Abbiegen und auf Kreuzungen einsetzen – eine Maßnahme, die im heutigen Verkehrslärm wohl sinnlos wäre.

Schnellfahren, also schneller als ein Pferd „im frischen Trab“ (ca. 20 km/h), und Wettfahrten waren verboten. 

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Dieser Text ist ursprünglich in der August-Ausgabe des Geschichtsfeuilletons der „Wiener Zeitung“ erschienen (Freitag, 1. August 2014).